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   VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167   

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VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167 (https://dejure.org/2021,45082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2021 - 23 ZB 20.167 (https://dejure.org/2021,45082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 23 ZB 20.167 (https://dejure.org/2021,45082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Buchst. f); TierSchG a.F. § 11 Abs. 2 Nr. 1
    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden

  • rewis.io

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis, Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden, Private Hundetrainerausbildung, Sachkundenachweis, Fachkompetenz von Prüfern, Fachgespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden; Private Hundetrainerausbildung; Sachkundenachweis; Fachkompetenz von Prüfern; Fachgespräch

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 CE 15.934

    Einstweilige Anordnung; Überschreitung der Hauptsache; Erlaubnispflicht für

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Ein die gerichtliche Kontrolldichte begrenzender behördlicher Beurteilungsspielraum besteht nicht (BayVGH, B.v.18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - juris Rn. 6).

    Ihm obliegt hierfür die Darlegungs- und materielle Beweislast (vgl. BayVGH, B.v.18.8.2015 a.a.O. Rn. 16; NdsOVG, B.v. 31.1.2017 - 11 ME 278/16 - juris Rn. 7).

    Wie sich aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG a.F. i.V.m. Nr. 12.2.2 AVV ergibt, sind dies in erster Linie Unterlagen über eine abgeschlossene staatliche bzw. staatlich anerkannte oder sonstige Ausoder Weiterbildung, die zum Umgang mit Tieren befähigt, auf die sich die beabsichtigte Tätigkeit erstreckt, oder aber Unterlagen, die sich auf den bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren beziehen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Dadurch wird dem Antragsteller lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, seine Sachkunde zu belegen (BayVGH, B.v. 18.8.2015 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2016 - 11 ME 249/15

    Einstweilige Anordnung; Erlaubnispflicht; Fachgespräch; Fachkunde; gewerbliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Ein die gerichtliche Kontrolldichte begrenzender behördlicher Beurteilungsspielraum besteht nicht (BayVGH, B.v.18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - juris Rn. 6).

    Der Antragsteller kann die Sachkunde entweder durch seine Ausbildung nachweisen oder durch seinen bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren belegen (NdsOVG, B.v. 27.1.2016 a.a.O.).

    Hinreichend aussagekräftige Ausbildungsnachweise können auch von privaten Stellen vorgelegt werden (BayVGH a.a.O.), sodass nicht zwingend eine staatliche bzw. staatlich anerkannte Ausbildung bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie der Industrie- und Handelskammer vorausgesetzt wird; Ausbilder und Prüfer müssen jedoch ausreichend qualifiziert sein und die Prüfung muss unter Beteiligung geeigneter Prüfer erfolgen, was vom Antragsteller nachzuweisen ist (NdsOVG, B.v. 27.1.2016 a.a.O. Rn. 9).

    Dadurch wird dem Antragsteller lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, seine Sachkunde zu belegen (BayVGH, B.v. 18.8.2015 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2020 - 11 LB 302/19

    Durchführungshinweise; Hunde; Hundeschule; Prüfungsordnung; Sachkunde;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung genügt jedenfalls allein das Innehaben einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f) TierSchG, über die nach Angaben der Klägerin ihre Prüferinnen in der praktischen Prüfung, Frau D. und Frau J., verfügen, für sich gesehen nicht, um die Qualifikation als Prüfer nachzuweisen (vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2020 - 11 LB 302/19 - juris Rn. 71).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Um ernstliche Zweifel entsprechend § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, muss sich die die Zulassung beantragende Partei substantiiert mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2018 - 22 ZB 17.960 u.a. - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 31.03.2017 - 9 ZB 16.2601

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe in tierschutzrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Für die Erteilung der Erlaubnis müssen die Nachweise, Urkunden und Teilnahmebescheinigungen, die die erforderliche Sachkunde belegen sollen, ergiebig sein im Hinblick auf die Fragen, welche Inhalte in welchem Umfang vermittelt wurden und ob diese Inhalte vom Erlaubnisbewerber auch verinnerlicht wurden und wiedergegeben werden können, sowie welche Fachkompetenz die jeweiligen Ausbilder und Prüfer hatten (BayVGH, B.v. 31.3.2017 - 9 ZB 16.2601- juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Dass die für die Erteilung der in Rede stehenden Erlaubnis erforderliche Sachkunde fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Biologie des Hundes, dessen Aufzucht, Haltung, Fütterung, allgemeine Hygiene und häufigsten Erkrankungen, der einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen, der Ausbildung und des Trainings des Hundes sowie des Umganges mit Hund und Halter erfordert, steht mit Blick auf die Gesetzesbegründung, wonach "Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden [...] sich auf das Wohlergeben der Tiere auswirken [können]" (BT-Drs. 17/11811 S. 29) und die Erlaubnispflicht dazu dient, ein "Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen" (BT-Drs. 17/10572 S. 47), außer Zweifel (vgl. zu den Anforderungen an die Sachkunde im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 TierSchG a.F.: Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 11 Rn. 22, sowie Nr. 12.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 - AVV; OVG BBg, B.v. 22.2.2017 - OVG 5 S 6.16 - juris Rn. 5; Sächs. OVG, U.v. 22.10.2020 - 6 A 2/18 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173/186 = juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 11 ME 278/16

    Erlaubnispflicht; Fachgespräch; gewerbliche Hundeschule; Hundeschule;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Ihm obliegt hierfür die Darlegungs- und materielle Beweislast (vgl. BayVGH, B.v.18.8.2015 a.a.O. Rn. 16; NdsOVG, B.v. 31.1.2017 - 11 ME 278/16 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 01.10.2021 - 3 A 24/20

    Zu den Darlegungserfordernissen bei grundsätzlicher Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen genügt es deshalb nicht, bloße Zweifel an den Feststellungen des Verwaltungsgerichts zu äußern oder schlicht gegenteilige Behauptungen aufzustellen (vgl. Sächs. OVG, B.v. 1.1.2021 - 3 A 24/20.A - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.06.2021 - 10 ZB 21.731
    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 23 ZB 20.167
    Das Darlegungsgebot erfordert eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes sowie eine erkennbare Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs, insbesondere eine substantielle Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil und den insofern entscheidungstragenden Argumenten (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2021 - 10 ZB 21.731 - juris Rn. 4; Happ in Eyermann, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 63 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 5 S 6.16

    Erlaubnis für den Betrieb einer Hundeschule

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